Statuten Elternforum Oberzil

Version 13.08.2015

1 Grundlagen

Die Elternmitwirkung durch die Elternschaft umfasst Eltern, die sich zusammen mit Lehrpersonen, Schulleitung und Behörden aktiv für eine gute Schule einsetzen. Im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht das Wohl der Schülerinnen und Schüler.

1.1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Statuten regeln die Elternmitwirkung an der Schule Oberzil. Diese umfassen die dazugehörigen Kindergärten und die Primarschulstufen im Oberzil. Als Elternschaft gelten alle Erziehungsberechtigten.

1.2 Begrifflichkeiten

Der Elternrat Oberzil ist das Bindeglied zwischen der Elternschaft, deren Kinder die Schule Oberzil besuchen und der Schule.

1.3 Abgrenzungen

Der Elternrat ist politisch und konfessionell neutral. Er übt keine Aufsichts- oder Kontrollfunktion aus. Er nimmt keinen Einfluss auf betriebliche und führungstechnische Entscheidungen wie z.B. Stundenplanung, Promotionen, Klassenzuteilungen, Einzelfallinteressen oder pädagogische Belange.

2 Ziel und Zweck

2.1 Ziel

Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt. Alle Kinder sollen sich in der Schule wohl fühlen und gut lernen können.

2.2 Zweck

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Elternschaft untereinander und mit der Schule zur Förderung des gegenseitigen Vertrauens auf Schul- und Klassenebene.
Der Elternrat:

  • kann von der Schule, von Lehrpersonen oder einer Gruppe von Eltern zum aktiven Mitdenken und Mitarbeiten angefragt werden
  • arbeitet mit an der Entwicklung der Schule und seines Umfelds
  • fördert und unterstützt die Elternweiterbildung

3 Organisationsform und Organe

3.1 Mitgliedschaft

Alle Eltern, deren Kinder die Schule Oberzil besuchen, können aktiv mitwirken. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich und endet mit der Schulpflicht des Kindes an der Schule Oberzil

3.2 Organe

  • die Elternschaft / Forum
  • die Klassendelegierten
  • der Elternrat
  • der Vorstand
  • Arbeitsgruppen
3.2.1 Elternschaft / Forum

Alle anwesenden Eltern sind an der Vollversammlung stimmberechtigt. Das Forum wird vom Vorstand im Voraus schriftlich einberufen. Die Elternschaft hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und kann sie jederzeit abberufen. Beschlüsse brauchen das einfache Mehr der Anwesenden und werden im Protokoll festgehalten.

3.2.2 Klassendelegierte

Für jede Klasse werden eine Person und deren Stellvertretung gewählt. Das Wahlprozedere ist im Anhang festgelegt und wird durch die Klassenlehrperson und die Schulleitung koordiniert. Alle Klassendelegierten zusammen bilden den Elternrat. Eltern, welche zugleich als Lehrpersonen an der Schule tätig sind, können nicht gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Stellt sich in einer Klasse niemand als Klassendelegierte/r zur Verfügung, ist diese Klasse im Elternrat solange nicht vertreten, bis ein/e Klassendelegierte/r gewählt ist.

3.2.3 Elternrat

Der Elternrat setzt sich aus den Klassendelegierten und etwaiger Vertretungen aus den Arbeitsgruppen zusammen. Er wird beratend ergänzt durch die Schulleitung und eine Vertretung der Lehrerschaft. Der Elternrat wählt oder bestätigt den Vorstand jährlich. Er beschliesst mit dem einfachen Mehr.

3.2.4 Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Personen und konstituiert sich selbst. Er besteht aus:

  • Präsident/-in
  • Aktuar/-in
  • Koordinator/-in für Arbeitsgruppen
  • Beisitzer/-in
  • Schulleitung (beratend, ohne Stimmrecht)
  • Vertretung Lehrerschaft (beratend, ohne Stimmrecht)

Für die Beschlussfassung braucht es das einfache Mehr. Der Präsident oder die Präsidentin hat den Stichentscheid.

3.2.5 Arbeitsgruppen

Für zeitlich begrenzte Projekte und institutionalisierte Themenbereiche bilden sich Arbeitsgruppen. Eine Arbeitsgruppe besteht in erster Linie aus Erziehungsberechtigten. Es können andere Personen hinzugezogen werden. Die konkrete Zusammenarbeit und die Kommunikation mit dem Vorstand des Elternrats oder der Schule werden mit jeder Arbeitsgruppe im Einzelnen geregelt.
Den Mitarbeitenden einer Arbeitsgruppe steht bei Entscheidungen, welche ihren Bereich betreffen, das Stimmrecht zu. Die Führung obliegt der pro Arbeitsgruppe zu bestimmenden Ansprechperson. An Sitzungen wird ein Beschlussprotokoll verfasst und an den Vorstand weitergeleitet.

4 Aufgaben und Kompetenzen

4.1 Elternschaft / Forum

Bringt Anliegen und Ideen ein und wirkt mit in Arbeitsgruppen und bei Anlässen.

4.2 Klassendelegierte

Sind Ansprechpersonen für Klasseneltern und die Klassenlehrpersonen und bringen Anliegen konstruktiv ein. Sie nehmen an Elternratssitzungen teil und vertreten die Anliegen ihrer Klasseneltern im Elternrat. Sie wählen mit einer Stimme pro Klasse den Vorstand des Elternrats. Mutationen und Rücktritte sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.

4.3 Elternrat

Trifft sich zu mindestens 2 Sitzungen pro Jahr. Bei Abstimmungen und Wahlen ist jede Klasse mit einer Stimme vertreten. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr getroffen. Der Elternrat kann Themen für Arbeitsgruppen vorschlagen und meldet diese dem Vorstand. Er kann zu aktuellen Anliegen Lösungsvorschläge ausarbeiten und dem Vorstand vorstellen.

4.4 Vorstand

Hält mindestens 2 Sitzungen pro Schuljahr ab und beruft im gleichen Zeitraum mindestens 2 Sitzungen des Elternrats ein. Der Vorstand nimmt Anliegen und Anträge der Klassendelegierten, der Lehrervertretung und der Schulleitung entgegen oder bringt Anliegen ein.
Der Vorstand setzt Arbeitsgruppen ein und organisiert bei Bedarf Veranstaltungen im Bereich der Elternweiterbildung.
Der Präsident oder die Präsidentin vertritt den Elternrat nach aussen, bereitet Sitzungen vor und leitet diese. Er / Sie ist verantwortlich für die Finanzen. Der Aktuar / die Aktuarin ist verantwortlich für die Administration und Protokollierung. Der Koordinator / die Koordinatorin kümmert sich um die Arbeitsgruppen.

4.5 Arbeitsgruppen

Definieren ein Mitglied als Ansprechperson für die Schulleitung und für den Vorstand.

4.6 Antragsrechte

4.6.1 Anträge der Elternschaft
  • Elternschaft an Klassendelegierte
  • Klassendelegierte an Elternrat oder direkt an den Vorstand
  • Elternrat an Vorstand
  • Vorstand an Schulleitung
4.6.2 Anträge der Lehrerschaft
  • Lehrerschaft an Vertreter Lehrerschaft
  • Vertreter Lehrerschaft an Schulleiter oder direkt an Vorstand
  • Schulleiter an Vorstand

5 Statutenänderungen

Anpassungen werden vom Vorstand erarbeitet. Sie müssen vom Elternrat und der Schulleitung genehmigt werden.

6 Schlussbestimmungen

Die Schule Oberzil stellt dem Elternrat oder Elternforum für Sitzungen und Anlässe Räumlichkeiten, Material, Mobiliar und Geräte kostenlos zur Verfügung. Die Schule Oberzil unterstützt finanziell im Rahmen der Möglichkeiten (z.B. Druckkosten, Porto, etc.).

7 Inkraftsetzung

Diese Statuten wurden vom erweiterten Vorstand ausgearbeitet und am 13.08.2015 von der Schulleitung und der Elternschaft genehmigt.

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